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4.
Abbau
des Verschuldungsgrades der öffentlichen Haushalte
Angesichts der immer mehr schwindenden Wahrscheinlichkeit, dass die hoch verschuldeten Staaten ihre Schuldenzunahme noch begrenzen können, geschweige denn ihre Schuldenstände deutlich verringern können und angesichts der größer werdenden Ansprüche an die Staatshaushalte hat neben der Haushaltskonsolidierung die Thematik Schuldenmanagement, Teilentschuldung („hair cut“) und Entschuldung in der öffentlichen Diskussion eine gewisse Bedeutung erhalten. Dennis
Snower, Präs. des Kieler Instituts für Weltwirtschaft am 09.04.10 im
Handelsblatt (Zitat 37 bei „Krisen-Presse“)): Die Finanzkrise hat die Staatsverschuldung überall im Westen in schwindelerregende Höhen getrieben. So steigt in Deutschland die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben von null Prozent des BIP (Nationalprodukts) im Jahr 2008 auf 5,2 % in 2010. Frankreich erwartet einen Anstieg der Neuverschuldung von 3,4 auf 8,3 %, Japan von 5,6 auf 8,5 , und die USA rechnen mit einem Zuwachs von 3,3 % auf 9,0 %. Die OECD rechnet damit, das das Verhältnis von Schulden zum BIP in diesem Jahr von vielen Industriestaaten die Marke von 100 % übersteigen wird – ein in Friedenszeiten einmaliger Vorgang. Wenn der Westen der Größe des Problems angemessen handelt, wird ihn ein Schulden-Tsunami überrollen. Politiker in allen westlichen Industriestaaten hoffen angestrengt darauf, dass der Schuldenanstieg nur temporär ist. Sie hoffen, dass ihre expansive Finanzpolitik die Krise bald beendet und neues Wachstum, mehr privaten Konsum und mehr private Investitionen bringt. Dann, so hoffen sie, steigen die Steuereinnahmen, die Staatsausgaben sinken. Und die hohe Neuverschuldung wäre der richtige Weg gewesen, den Brand zu löschen und die Krise zu meistern. Doch die Hoffnung trügt diesmal. Denn die
Finanzkrise ist leider nur ein Vorbote dessen, was uns erwartet. Den
westlichen Volkswirtschaften stehen in den kommenden Jahren drei
tektonische Verschiebungen bevor, die uns ökonomisch sehr hart treffen
werden: ein langfristig geringeres Wirtschaftswachstum, ein beharrlicher
Anstieg der realen Zinsen und der sich beschleunigende Prozess einer
zunehmenden Alterung der Bevölkerung in den meisten Industriestaaten. < Die erste tektonische Verschiebung wird ein dauerhaftes Absinken der Wachstumsraten in den Industrieländern sein. Vor der Krise erlebten die westlichen Länder ihre goldenen Jahre mit hohen Wachstumsraten bei niedrigen Zinsen. Ist die Wachstumsrate höher als die Zinsrate, ist es durchaus sinnvoll, Schulden anzuhäufen. Denn dann werden die Schulden aus dem Wachstum heraus beglichen…. Für diesen Anstieg altersbedingter Staatsausgaben ist bislang keine Vorsorge geschaffen worden. Den ausgereichten Ansprüchen stehen keine entsprechenden Rücklagen gegenüber. .. Deshalb brauchen wir das finanzpolitische Gegenstück zu einer unabhängigen Zentralbank: eine unabhängige Schuldenkommission. Diese muss der Regierung einen Finanzrahmen vorgeben, so dass Schulden, die in Rezessionszeiten aufgenommen werden, über den restlichen Wirtschaftszyklus zurückgezahlt werden. Die EU sollte verschuldeten Ländern Kredite und Garantien gewähren – aber nur unter der Voraussetzung, dass dort eine solche Schuldenkommission installiert wird, die das letzte Wort über Defizite und Überschüsse hat…. Die Kommission wäre von der Regierung unabhängig. Ihre Aufgabe wäre, nach statistischen Methoden zu benennen, in welchem Teil des Wirtschaftszyklus sich ein verschuldetes Land gerade befindet, und ihm die Höhe des erlaubten Defizits oder des Mindestüberschusses vorzugeben. Eine exakte Vorhersage dieses Zyklus ist nicht möglich, deshalb wird die Kommission gelegentlich auch Fehler begehen. Aber wenigstens wären diese Fehler unabhängig vom Einfluss der Regierung zustande gekommen. Damit würde es Regierungen eines verschuldeten Landes möglich, die Wirtschaft während der Rezession zu stimulieren, andererseits könnten sich die Finanzmärkte sicher sein, dass die Staatsverschuldung längerfristig unter Kontrolle beleibt…. < 2. Wir müssen Insolvenzen großer, systemrelevanter Finanzinstitutionen verhindern, ohne die Staatsschulden zu erhöhen. Der Domino-Effekt, der in die jetzige Krise geführt hat, sah so aus: Zunächst gerieten die Banken in Gefahr und verliehen weniger Geld, dann folgten Unternehmen und Haushalte, die entsprechend weniger Geld ausgaben, und schließlich sprang der Staat ein und unterstützte mit Milliardenbeträgen die Banken und die gesamte Wirtschaft. Um eine Wiederholung der Schuldenanfälligkeit des Staates zu verhindern, ist ein neues Finanzinstrument notwendig, nämlich sog. „Solvency-Convertible-Bonds“. Worum geht es dabei? Das Prinzip ist denkbar einfach: Schulden bleiben Schulden, solange die Finanzinstitution zahlungsfähig bleibt. Bekommt das Unternehmen Probleme, etwa indem die Eigenkapitalquote unter das vorgeschriebene Minimum fällt, werden die Schulden automatisch in Eigenkapital umgewandelt. Alle Institutionen, die systemrelevant sind, sollten künftig nur noch diese Art v on Schulden machen dürfen. Die neuen Gläubiger wären nicht betroffen. Sie würden einfach höhere Risikoprämien verlangen, um sich gegen das Risiko eines solchen „Debt-for equity-Swap“ abzusichern. Das Risiko müssten die Anteilseigner tragen. Schließlich wären es ihre Anteile, die verwässern oder gar wertlos würden, wenn Schulden entsprechend umgewandelt werden. < 3. Um mit dem Problem alternder Gesellschaften umzugehen, braucht man neue Wege bei Weiterbildung und Rente. Ich plädiere dafür, die bisher öffentlich finanzierte Weiterbildung und das staatliche Rentensystem durch individuelle Konten zu ersetzen. Der Übergang vom jetzigen System zu individuellen Konten wäre unkompliziert: Statt wie bisher Steuern und Abgaben für Bildung und Altersversorgung an den Staat zu zahlen, würde das gleiche Geld auf individuelle Qualifizierungs- und Rentenkonten fließen. Statt staatliche Mittel für Weiterbildung oder aus der Rentenkasse zu bekommen, würde man einfach Geld vom jeweiligen Konto abheben. Wer länger arbeiten will als bis zum gesetzlichen Rentenalter, könnte das tun, würde dabei aber keinen gesetzlichen Kündigungsschutz mehr genießen. Wer sich zur Ruhe setzt, bucht in regelmäßigen Abständen Geld von seinem Rentenkonto ab. Wer sich während seines beruflichen Lebens weiterqualifiziert, finanziert das durch sein Qualifizierungskonto. Die Regierung würde eine bestimmte Mindestsumme festlegen, die auf die Konten eingezahlt werden muss, und bestimmte Maximalsummen, die abhängig vom Alter und Einkommen von den Konten entnommen werden dürfen. Die Qualifizierungskonten sind besser geeignet als das bisherige Weiterbildungssystem, um Beschäftigung zu sichern. Denn sie können immer dann in Anspruch genommen werden, wenn es lohnenswert ist. Die Konten würden also Wachstum durch Qualifizierung ermöglichen und so die staatlichen Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung und Frühverrentung verringern. Die Alterskonten würden zu längerer Lebensarbeitszeit animieren. Das wiederum würde dem Rentensystem gut bekommen. Dann müssen wir sicherstellen, dass Liquiditätsprobleme systemrelevanter Finanzinstitutionen nicht wieder in staatlich finanzierte Rettungsschirme münden. Das geht mit „Solvency-Convertible-Bonds“. Schließlich müssen wir die Kosten alternder Gesellschaften deckeln. Und das geht mit Qualifizierungs- und Rentenkonten. Die Einwände gegen die erhoffte Wirksamkeit dieser verfassungsrechtlichen Norm, die ab 1016 voll wirksam wird, bestehen vor allem im Hinweis auf denkbaren Krisenlagen, die auch den schnellen Rückbau dieses Verfassungsartikels in Notzeiten wahrscheinlich werden lässt. Noch immer hat die Regel „Not kennt kein Gebot“ gegriffen, so dass entweder der Verfassungsartikel abgeschaffte werden könnte oder aber der gewöhnliche, alltägliche Gebrauch der in der Verfassung genannten Ausnahmen wird zur Regel. Aber: Die verfassungsmäßige Regelung der staatlichen Verschuldungsproblematik gibt es nur in einigen amerikanischen Bundesstaaten (z.B. in Kalifornien in ähnlicher Form) aber in keinem souveränen Nationalstaat. Trotz aller Skepsis muss darauf verwiesen werden, dass hier der Härtetest tatsächlich noch aussteht. c) Teilentwertung
der staatl. Schuldtitel Allerdings ist der Umfang der Entwertung der Schuldtitel des handelnden Landes von großer Bedeutung für die Bewertung der Aktion durch die betroffenen Schuldtitelinhaber. Bei einer Teilentwertung oder bei einem Zahlungsmoratorium gibt es gewisse Verhandlungsoptionen. Hier wird, wie bei jedem Fall von Zahlungsunfähigkeit, verhandelt werden können, ob die Gläubiger nicht zu ihrem eigenen Vorteil zu einem Forderungsschnitt bereit sind. Je offensichtlicher die Zahlungsunfähigkeit ist, desto größer wird die Bereitschaft der Gläubiger sein, wenigstens einen Teil der Forderungen erstattet zu bekommen. >Lucas Zeise
schreibt dazu in der FTD am 14.04.10: „… Zu Beginn der Krise war die Meinung weitverbreitet, dass die Staaten, allen voran die USA, das Verschuldungsproblem durch höhere Inflation entschärfen würden. Das Argument wurde in zwei Formen vorgetragen. Zum einen würde die massive Geldvermehrung der Zentralbanken quasiautomatisch Inflation erzeugen. Bisher ist davon nichts zu erkennen. Zwar sind die Rohstoffpreise auch wegen des aufgeblähten Geldkapitals kräftig gestiegen. Nichts sonst aber deutet auf stärker steigende Preise hin. Zweitens wurde vermutet, speziell die US-Regierung werde aktiv die Inflation anzuheizen versuchen. Das Argument wird nicht dadurch entkräftet, dass weder die US-Zentralbank Fed noch die Regierung eine entsprechende Absicht bekundet haben. Doch man muss konstatieren: Wenn Ben Bernanke, Timothy Geithner und Barak Obama die Absicht hätten, die Inflation zu fördern, besonders erfolgreich sind sie bisher nicht damit. Noch beschleunigt sich der Verschuldungsprozess der Staaten. Kann sein, dass sich das Problem ganz unverhofft durch einen Konjunkturaufschwung in Luft auflöst. Schön wäre es, aber wenig wahrscheinlich. „Weber sagte , die Staatsfinanzen sollten „in der nationalen Verantwortung“ bleibnen, eingebettet in eine Koordinierung auf EU-Ebene. Zudem stellte er sich erneut gegen Überlegungen aus Brüssel, gemeinsame Euro-Staatsanleihen zu begeben. Auch ist er dagegen, dass die EU die Möglichkeit erhält, in großem Stil selbst Schulden aufzunehmen. Weber fürchtet, dass durch solche Maßbahmen die Währungsunion doch zur Transfer- oder Haftungsunion wird, in der einzelne Länder für die Schulden anderer geradestehen – was durch den EU-Vertrag verboten sei. Als Prävention gegen künftige Krisen plädierte er gestern erneut dafür, eine Insolvenzordnung für Staaten „ernsthaft zu prüfen““. > Clemens Fuest, (FTD, 07.06.10) Chef des Wissenschaftlichen Beirats des BMF rät; Die Euro-Staaten sollten sehr diskret einen Ad-hoc-Plan entwickeln, um schnell reagieren zu können“, wenn es zu einer Zahlungsunfähigkeit eines Euro-Landes kommen sollte. … „Dennoch sind bis jetzt alle Bemühungen der Bundesregierung bereits jetzt die Fundamente für eine Insolvenzordnung für Staaten in der EU zu legen, gescheitert. Dabei ist eine geordnete Umschuldung im Interesse der Gläubiger, also der Anleihebesitzer. Etwa dann, wenn sie einsehen, dass nur noch ein Schuldenerlass hilft, die Finanzen eines Staates zu sanieren. Der Vorteil: Eine schnelle und planbare Umschuldung ermöglicht die notwendige Rückkehr des Landes an den Kapitalmarkt. Am Ende wären die Verluste für alle geringer. Ein geregeltes Verfahren soll die Gläubiger an den Kosten einer Insolvenz beteiligen, ohne dass sie dabei zusammenbrechen“, sagte Fuest. „Daher bräuchten die Bankaufseher in Euroland einen genauen Überblick, wie viele kritische Anleihen jede Bank hält. Der Hintergedanke: Anstatt Milliarden für die Staatenrettung auszugeben, könnten die Regierungen das Geld zur Abwehr einer neuen Bankenkrise verwenden.“....““Zentraler Punkt eines jeden Insolvenzverfahrens muss sein, dass sich nicht eine Minderheit von Anlegern gegen eine Umschuldung wehren kann“, sagte Chr. Paulus, Prof. an der HU und tätig u.a. bei der UNO. „Seit Anfang des Jahrzehnts haben deshalb vor allem Schwellenländer in neuen Anleihen Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses, CAC) eingefügt: Stimmt eine deutliche Mehrheit, oft 66 oder 75 % aller Gläubiger, einer Umschuldung zu, gilt sie für alle. Im Fall Griechenlands hilft das allerdings nicht weiter, da 90% aller Anleihen nach griechischem Recht ausgegeben wurden und keine derartigen Klauseln enthalten. …. Ein wichtiges Element eines Notfallplans sollte eine unabhängige Institution sein, die eine geregelte Insolvenz begleiten würde. Paulus spricht sich für ein unabhängiges Gericht auf internationaler Ebene aus, vor dem sich die Gläubigergruppen und der Schuldnerstaat auf einen Umschuldungsvertrag und den Anleiheabschlag einigen.“… „Die Ökonomen Daniel Gros, Chef des Brüsseler Centre for European Policy Studies, und Deutsche Bank Chef-Volkswirt Thomas Mayer schlagen einen Europäischen Währungsfonds vor, den auch Schäuble favorisiert. Der Fonds sollte nach Auffassung von Fuest Banken retten, die durch h eine Umschuldung in Probleme geraten. „Er müsste auch dafür sorgen, dass ein Staat sich auch weiterhin finanzieren kann, wenn er vorübergehend vom Kapitalmarkt ausgeschlossen ist. Das sollte dann über vorrangige Kredite nach der Insolvenz passieren. Gros und Mayer schlagen vor, dass die neue Zweckgesellschaft zur Rettung von EU-Staaten als Grundlage für ihren Währungsfonds dienen soll. Klar ist aber auch>: Um ein gesetzliches Insolvenzverfahren für Staaten aus der Taufe zu heben, müssten die EU-Verträge geändert werden – und das kann sich hinziehen.“ Dies könnte so aussehen: Sobald das Tauschangebot von Gläubigern angenommen wird, die für 75 % des Kapitals stehen, würden alle Anleihen nach griechischem Recht automatisch die Strukturen der neuen Papiere erhalten“ d) Vollentwertung der staatlichen Schuldtitel Diese „Streichung aller Schulden“ betraf im Alten Testament allein die Schulden der Privatleute; einen Staat, der sich verschulden konnte, gab es noch nicht. Es handelt sich daher bei dem heute ggfs. notwendigen oder unumgänglichen Schuldenerlass allein um den völligen Abbau bzw. den Teilabbau von staatlichen Schulden. Die außergewöhnliche private Entschuldung des zahlungsunfähigen Privatmannes geht nach wie vor nur über das Instrument der Privatinsolvenz – es könnte zwar wesentlich verbessert werden – aber es steht hier nicht zur Diskussion. Zur Diskussion steht allen die Entschuldung des Staates. Zwar gibt es bedeutsame Unterschiede beim Verschuldungsgrad der verschiedenen Staaten (s. Punkt 3.1 bei „Krisenanalyse“), doch fast alle großen Staaten des sog. Westens – also USA, Japan, GB, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, …sind heute so hochgradig verschuldet, dass in keinem der genannten Staaten, realistisch davon ausgegangen werden kann, dass die Schuldenlast in absehbarer Zeit – wenigstens relativ – verringert werden kann. Unter diesen Bedingungen wird die Handlungsfähigkeit jedes betroffenen Staates immer geringer. Zudem kommt es zu einer gewaltigen Umverteilung zu Lasten der von staatlichen Transfers abhängigen Menschen und der Masse der Steuerzahler zu Gunsten der Eigentümer von staatlichen Schuldverschreibungen. - Lastenausgleich und - Teil- bzw. Vollentwertung aller staatl. Schuldtitel. Dennoch bleibt eine „Teillösung“ über einen Lastenausgleich prinzipiell denkbar. Das letzte Land war Argentinien im Höhepunkt seiner Wirtschaftskrise, das bis heute - fast 10 Jahre nach Eintritt der Insolvenz – immer noch keinen Zugang zu den globalen Kapitalmärkten hat. Wenn ein Land diesen einseitigen Schritt macht bzw. machen muss, ist kurz- und mittelfristig die Kreditfähigkeit dieses Landes auf nahezu null gestellt. (Das gilt jedoch nicht unbedingt zwingend auch für private Firmen und Privatleute, die weiterhin ihren Schuldendienst leisten.) Der umfassende Verlust der staatlichen Kreditfähigkeit wird formal zwar nur die Eigentümer der staatl. Schuldpapiere betreffen, doch es ist davon auszugehen, dass alle Finanzinstitute und alle großen Firmen zu diesem Kreis von Betroffenen gehören. Zudem wäre mit Sicherheit davon auszugehen, dass sich die ausländischen Eigentümer von entsprechenden Schuldtiteln an ihre eigenen Regierungen wenden würden, um ihre realen Forderungen doch noch erfüllt zu bekommen. Das zahlungsunfähige Land ist daher i.a.R. in kürzester Zeit vom Weltmarkt vertrieben, viele seiner Vermögenswerte im Ausland würden zum Gläubigerschutz eingezogen und verwendet. Die bestehende Rechtsordnung in den z.B. oben benannten Ländern würde jedoch ein derartiges Vorgehen, das einer Teil- bzw. Vollenteignung ohne Entschädigung entspräche, kaum folgen können. In allen Ländern wäre eine gesetzliche Untersetzung notwendig, die eine zwingende Begründung für diese Art des Vorgehens enthalten müsste. Es ist davon auszugehen, dass einzig und allein die umfassende Zahlungsunfähigkeit des Staates als Begründung ausreichen würde. Ein leichtfertiger Einsatz dieses Instruments scheint daher ausgeschlossen. Es bleibt jedoch ein letztes Mittel für die Große Krise. 4.1
Konsolidierungsmaßnahmen zur Haushaltssanierung > Gesamtverschuldung bis zu maximal 60% des nationalen BIP >- jährliche Nettoneuverschuldung bis maximal 3 % des nationalen BIP - Als neue Mittel werden vor allem intensivierte Koordinierungsmaßnahmen(?) der EU für die Planungsphase der nationalen Haushalte angegeben. Hier entsteht zwangsläufig ein Grundsatzstreit über die mögliche Begrenzung der souveränen nationalen Parlamente in allen Haushaltsfragen. Zugleich gibt es die praktische Notwendigkeit (vor allem von Frankreich verdeutlicht), die Abstimmungsberatungen der Euro-Länder mit einer sog. „Wirtschaftsregierung“ abzudecken, die notwendigerweise mit höherer zeitlicher Intensität und mit einem stark vergrößertem Kompetenzvolumen ausgestatten sein müsste. Der augenblickliche Definitionsstand/-streit zwischen Deutschland und Frankreich benutzt gemeinsam den Begriff „Wirtschaftsregierung“, vermeidet aber alle Spezialregelungen unterhalb oder neben dem Kreis der 27 Mitgliedsstaaten. (Es ist davon auszugehen, dass Frau Merkel und ihre Regierung an dieser Stelle wohl nicht weiter gehen wollen aber wg. des Verfassungsgerichts und der Lesart des GG nicht weitergehen können.) - Als praktische Konsequenz werden in allen EU-Staaten die Haushalte der 27 Mitgliedsstaaten gegenüber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung neu austariert. Dabei werden z.B. für die Jahre bis 2014 in Deutschland 80 Mrd. € „Einsparungen“ dargestellt, obgleich die tatsächliche „Sparleistung“ nur bei etwas über 25 Mrd. € liegen dürfte. Zudem werden in die „Sparleistungen“ faktische Gebühren- und Steuererhöhungen eingerechnet, so dass zwar politisch ein Zielkorridor für die mittelfristige Einhaltung der EU-Haushaltsvorgaben demonstriert werden kann, ein „Spar“-haushalt liegt jedoch nur in Teilen vor. (Über die politische Unausgewogenheit dieses Pakets ist an dieser Stelle kein Wort angebracht.) 4.2.
Konsolidierungsmaßnahmen gegen Blasenbildung und zur Boomdämpfung Diese Staaten versuchen, insbesondere in den Bereichen mit erkennbaren Blasenbildungen, gegenzusteuern, um die Blasenbildung zu verlangsamen bzw. abzukühlen. Die Ursachen der Blasenbildung (erkennbar durch rasant steigende Preise und hohen Renditen mit extrem hoher Attraktivität für „billiges“ Investitionsgeld-Geld auf der Basis con „carry-trades“) sind weitgehend gleich: Bereits eingetretene oder sicher erwartete Preissteigerungen zumeist im Immobilienbereich und bei den Rohstoffen locken mit hohen Renditeerwartungen inländische und vor allem ausländische Kapitalanleger an, die sich Extraprofite - zumindest über dem Niveau der solidesten Staatsanleihen – versprechen. Die Länder reagieren i.d.R. mit ersten Kapitalbeschränkungs-Maßnahmen gegen die freien Kapitalinvestition in ihren Ländern. Sie fürchten neben der Überhitzung ihrer eigenen Märkte vor allem eine plötzliche Kapitalflucht wie 1998 in der sog. Asienkrise. China wählt zusätzlich den Weg einer kontrollierten Wechselkursfreigabe, um mit einer Aufwertung die Importwaren im Inland zu verbilligen und so den inflationären Tendenzen entgegenwirken zu können.
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