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2. Stabilisierung der Währungsrelationen

 

2.1 Vorbemerkungen

Währungen können und müssen gegeneinander in ihren Wertstellungen veränderlich sein. Dieses gilt völlig unabhängig davon, ob den Währungen ein Goldstandard, irgend ein anderer Vergleichsstandard, eine Kaufkraftdimension oder, oder, oder …ein Preisbildungsprozess an Währungsmärkten zugrunde liegt. Die Währungsrelationen schwanken – und müssen schwanken, - weil Währungen den größten gemeinsamen ökonomischen Nenner von Volkswirtschaften bzw. Währungsverbünden darstellen, und damit auch die allgemeinste Form für Veränderungen der Austauschrelationen zwischen den Währungsgebieten sind.

 Wenn sich also beliebige Daten der Wertschöpfung in einem Währungsgebiet verändern, kann dieses Auswirkungen auf den Währungs“-Tauschwert“ gegen über anderen Währungen haben. Wenn sich jedoch fundamentale Daten der Wertschöpfung dauerhaft verändern, dann hat dieses in der Regel Auswirkungen auf den entsprechenden Währungs“-Tauschwert“.

 Das internationale System von  relativ freien Märkten für Güter,  Dienstleistungen und Kapital benötigt für ein stabiles Funktionieren einer gewissen Kontinuität und Verlässlichkeit.

Sprunghafte Veränderungen, die gewisse Größenordnungen überschreiten, werden zu erheblichen Stör- und Krisenfaktoren in einzelnen oder mehreren oder sogar fast allen Währungsgebieten. Dieses haben die großen Krisen der letzten 20 Jahre (u.a. Asien-Krise, Südamerika-Krise, Internet-Krise und schließlich die Finanzkrise ab 2007) eindrucksvoll gezeigt.

 

Stand der Währungsrelationen

Anfang Juni 2010 gibt es die folgende Lage:

- Dollar (und der durch einseitiger chinesische Festlegung starr an den Dollar gekoppelte Renmibi) steigen im Tauschverhältnis gegenüber allen anderen wichtigen Währungen.

- Die stärkste „Abwertung“ gegenüber dem Dollar (und in geringerem Umfang auch gegenüber den anderen wichtigen Währungen) erfährt der Euro, der seit Jahresbeginn ca. 20% niedriger gehandelt wird. (Spitzenwert 1,51, aktueller Wert 1,19)

- Der japanische Yen und das britische Pfund verlieren ebenfalls gegenüber dem Dollar. Das Pfund gewinnt einige Prozent gegenüber dem Euro, der Yen gewinnt ca. 10% seit Jahresanfang.

>> direkte ökonomische Folgen:

Die Exportindustrien aus dem Euroraum gewinnen starke Auftragszuwächse. Für GB und Japan erleichtern sich die Exporte in den weltweiten Dollarraum und nach China.

Die Schnelligkeit und die Dimension der Veränderung der Währungs“-Tauschwerte“ haben praktisch zum einen die Bedeutung eines überraschenden Konjunkturpaketes für die Exportindustrie und bieten zum anderen günstige Bedingungen für Kapitalimport aus dem Dollarraum, aus China, Japan und GB. Die Allokation des weltweiten investiven Kapitals findet z.Zt. in Europa eine spezifische Vorteilsoptimierung vor.

>> erwartbare Veränderungen:

Die Kurs-Veränderungen seit März2010 haben die Position des Dollar kurzfristig sehr gestärkt. Für alle „carry-trades“ aus den USA in Euro-, Yen- und GB-Pfund-Märkte sind optimale Gewinnchancen vorhanden. Zum einen ist das Geld der Fed immer noch fast zinslos zu erhalten, und zum anderen winken bei kurz-und mittelfristigen Geldanlagen in Euro, Yen und GB-Pfund Währungskorrekturen (nach Abwertungsschritten des Dollar) als zusätzliche Profitaufstockungen. Diese Käufer werden vor allem festverzinsliche Papiere erwerben, da diese für kurz- und mittelfristige Investitionen besonders risikoarm sind. Die Kurse für z.B. europäische Bonds könnten also in den nächsten Monaten stabil sein, so dass die Umschuldungszwänge der PIIGS erleichtert werden.

  1. Unsicherheit: Bleibt die Fed bei ihrer Nicht-Intervention an den Währungsmärkten?
  2. Unsicherheit: Bleibt China bei seiner Renminbi/Dollar-Kopplung?
  3. Unsicherheit: Bleibt es bei der relativen globalen polit. Stabilität?

 

2.2 Planungsrahmen für ein Maßnahmebündel zur Stabilisierung

 Allein die Politik kann agieren, um die Veränderungen auf den globalen Währungsmärkten so zu organisieren, dass die Kurzfristigkeit und das Volumen der Schwankungen im beherrschbaren Bereich bleiben.

 Dazu sind mindestens die folgenden Maßnahmen zu prüfen:

 Veränderung der >globalen Institutionen

< IWF und Weltbank müssen in ihren Statuten der zunehmend multipolaren Wirtschaftswelt angeglichen werden. Die Dominanz der USA sollte in überschaubaren Zeiträumen abgeschafft werden, um die sich schnell ändernden Größenverhältnisse der Weltökonomie realistisch abbilden zu können. Ein solcher Schritt ist auch nötig, um alle Länder und Währungen von Bedeutung in die Verpflichtung für eine möglichst stabile globale ökonomische Entwicklung einzubinden.

 < Die sog. „Sonderziehungsrechte“ des IWF müssen dem absehbar notwendigen Finanzbedarf bei größeren Krisen angepasst werden.

< Die Weltbank braucht eine einflussreiche, stabile Aufsichtsfunktion über die Arbeit der Zentralbanken. Da hier interne Aufsichtsvorbehalte und allein interne kritische Ansätze nur wenig bewirken können, sollte die Weltbank mit einer sehr weitgehenden Publizitätsverpflichtung ausgestattet werden. Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Einschätzungsfragen sollten ebenfalls veröffentlicht werden.

 Regulierung der Währungsmärkte

< Die Weltwährungsmärkte brauchen ein Instrument der „Entschleunigung“, um Veränderungsprozesse verlangsamen zu können. Dazu bieten sich verschiedene Einschränkungsregularien für die weltweiten Währungsmärkte an:

a) eine in Umfang und Wirksamkeit unterschiedlich gestaltete Tobin-Steuer(jetzt auch Finanztransaktionssteuer genannt), deren Erträge (teilweise oder vollständig) als Reservefondsfür IWF und Weltbank ausgebaut werden könnten;

b) Vorgabe von verabredeten Bandbreiten von ca. 10 – 15 % mit festen Unter- und Obergrenzen, zu deren Verteidigung die Zentralbanken ausdrücklich gemeinsam intervenieren;

< Die wichtigsten 5 (besser 10 oder 20) Zentralbanken geben sich – politisch beauftragt - den einheitlichen Auftrag, die Währungsbandbreiten zu gewährleisten. Nach erfolglosen Verhandlungen im Zentralbankenrat kann ein Land aus dem Verbund auch (z.B. nach erfolglosen Interventionen der Zentralbanken) mit neuen Unter oder Obergrenzen definiert werden.

c) ggfs. bedarfsgerechte Neufestsetzung von Bandbreiten einzelner Währungen,

 < Die Weltwährungsmärkte brauchen ein Instrument der Verringerung von Handelsvolumina, um Veränderungsprozesse zu verlangsamen und politisch begleiten zu können.

d) eine nur kurzfristig wirksame Tobin-Steuer mit stark erhöhten Zinssätzen

e) Für den außerordentlichen Notfall: befristete Voll- bzw. Teilschließung aller Währungsmärkte mit der Zwangsauflage vorgegebener Währungskurse, auf deren Grundlage allein Währungsgeschäfte abgewickelt werden können,

f) die allgemeine faktische Kenntnis/Akzeptanz der Priorität der internationalen Reservewährung sowie der ersten und zweiten Ersatz-Reservewährung. (Hier deutet sich an, dass der Renminbi – wenn er denn voll konvertibel sein wird – sehr schnell zu einer der anerkannten Welt-Reservewährungen werden muss.)

 

2.3 Einzelmaßnahmen der Politik

 < Erstes Stabilisierungsprogramm der EU/Euro-Zone von Anfang Mai (Umfang ca. 80 Mrd € zweitrangig gesicherter Kreditzusagen)

< Einbindung des IWF in das Erste Stabilisierungsprogramm (Umfang ca. 30 Mrd € erstrangig gesicherter Kreditzusagen)

 < Zweites Stabilisierungsprogramm der EU/Euro-Zone vom 09.05.10 (Umfang:- ca. 60 Mrd € Kredite der einzelnen Euro-Länder und – 440 Mrd € Kreditgarantien für eine noch zu gründende Zweckgesellschaft aller Euro-Länder (einschließlich notwendiger interner Umverteilungen zischen den Euro-Ländern))

< Einbindung des IWF in das Zweite Stabilisierungsprogramm der Euro-Zone (Umfang: 250 Mrd € an erstrangig gesicherten Krediten)

< Beschluss der EZB vom 10.05., Staatsanleihen der Euro-Länder aufzukaufen, um für die Risikostaaten den allgemeinen Marktdruck zur Zinserhöhung zu mindern. Zugleich soll damit spekulativen Geschäften der Boden entzogen werden.

< Mehrheitsvotum im US-Senat vom 18.05. gegen die statuarisch notwendige amerikanische Finanzierungsbeteiligung für die IWF-Einbindung in das Zweite Stabilisierungsprogramm der EU/Euro-Zone, „sofern die Rückzahlung nicht garantiert sei“.

 < Beschlüsse der EU/Euro-Zone zur weitgehenden Regulierung des Marktes für Hedge-Fonds (Bei Gegenstimme GBs)

 < Auf Weisung des BMF hat die BaFin ohne europäische Rück- bzw. Absprache am 18.05. einen deutschen Alleingang für die folgenden Maßnahmen beschlossen:

a)      Für eine Gruppe von Banken/Versicherungen ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe bei Aktien: Aareal Bank, Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Deutsche Postbank,  Generali Deutschland Versicherung, Hannover Rückversicherung,  MLP AG und der Münchner Rückversicherung

b)      b) Verbot ungedeckter Leerverkäufe mit Staatsanleihen der Euro-Zone, die an einer dt. Börse zum Handel zugelassen sind. Ausnahme: wenn bereits bestehende Positionen abgesichert werden sollen (Entsprechende Regelungen der SEC gelten für die USA bereits seit Herbst 2008, die brit. Bankenaufsicht erklärte die Nichtwirksamkeit dieser Beschlüsse für die genannten dt. Banken am Bankplatz London)

c)      Handel mit CDS (Credit Default Swaps) auf Staatsanleihen der Euro-Zone, ohne diese Anleihen zu besitzen. Ausnahme: Market-Maker einer Bank dürfen weiter ungedeckte Leerverkäufe tätigen

 < Teile der dt. Regierungskoalition und die gesamte Opposition im dt. Bundestag fordern eine „Finanztransaktionssteuer“. Alle Einzelheiten dieser Steuer sind noch unklar, bemerkenswert ist aber das in wenigen Tage erfolgte völlige Umschwenken der Regierungsmehrheit in dieser speziellen Frage.

 

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